Gemeinschaftseinrichtungen

Unter Gemeinschaftseinrichtungen versteht man Einrichtungen/Anlagen im Bereich des Wohnungseigentums, die der gemeinschaftlichen Nutzung der Wohnungseigentümer dienen. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören zum Beispiel die Zugangswege, das Treppenhaus (Treppenhäuser), der Keller (z.B. Fahrradkeller), die Fahrstühle, die Trockenräume sowie alle Versorgungsanlagen / Entsorgungsanlagen für Wasser, Gas, Strom, Heizung und Gas ... .






Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
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