Unter
Gemeinschaftseinrichtungen versteht man Einrichtungen/Anlagen im Bereich des Wohnungseigentums, die
der gemeinschaftlichen Nutzung der Wohnungseigentümer dienen.
Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören zum Beispiel die Zugangswege,
das Treppenhaus (Treppenhäuser), der Keller (z.B. Fahrradkeller), die Fahrstühle, die Trockenräume sowie alle Versorgungsanlagen / Entsorgungsanlagen
für Wasser, Gas, Strom, Heizung und Gas ... .
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke