Unter einem
Gewerbegebiet versteht man im Bebauungsplan
festgelegte Gebiete, die überwiegend der Unterbringung
von Gewerbebetrieben dienen. Meist ist nur die "Unterbringung
von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben" erlaubt.
Das können z.B. Geschäftsgebäude
Bürogebäude oder Verwaltungsgebäude sein.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke