Unter
Immobilien versteht man bebaute und unbebaute Grundstücke jeglicher Art.
Es wird wie folgt unterschieden:
- Grund und Boden: Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land
- Wohnimmobilien: selbstgenutzter oder fremdgenutzter Wohnraum
- Gewerbeimmobilien: Geschäftsgrundstücke, Gewerbegrundstücke, Handelsimmobilien, Beherbergungsimmobilien, ...
- Sonstige Immobilien: Burgen, Schlösser, besondere Baudenkmäler, Freizeitimmobilien.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke