Ein
Mietvertrag ist eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung
in der sich der Vermieter dazu verpflichtet dem Mieter den Gebrauch
des Mietgegenstandes (z.B. eine Wohnung) in der Dauer der Mietzeit zu gewährleisten.
Der Mieter wiederum verpflichtet sich in diesem Zeitraum dem Vermieter den Mietzins (ugspr. "Miete") zu bezahlen.
Beim
Bundesjustizministerium
findet man einen Mustermietvertrag und Infos und Hilfe zu Themen wie Mietrecht /
Mietrechtsreform / Mietdauer / Mietzahlungen / Kündigung / Instandhaltung / Untervermietung ...
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
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