Unter 
Wohngeld versteht man Leistungen an private Haushalte,
zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten und angemessenen Wohnens.
Das 
Wohngeld trägt mit den direkten Wohnungsbauförderungsmaßnahmen dazu bei,
dass die Haushalte deren Einkommen unter dem Durchschnitt liegen,
mit Wohnungen zu tragbaren Kosten versorgt werden können.
Die Mittel für das 
Wohngeld nach dem Wohgeldgesetz werden je zur Hälfte
von Bund und Ländern aufgebracht.
 
								
								
								
								
								
								
		
								
								
		
								Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
								
								
Lastenzuschuß 
								Eigentumswohnung 
								Wohnung 
								Wohnungsmarkt 
								Immobilienmakler 							
								Immobilien 
								Gewerbeimmobilien 							
								Grundstücke